All­ge­meine Über­set­zungs- und Geschäftsbedingungen


§ 1 All­ge­meines und Geltungsbereich

  1. Die nach­fol­gen­den Über­set­zungs- und Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Verträge zwis­chen Nathalie Cazier (nach­fol­gend „Über­set­zerin“) und ihren Auf­tragge­bern, soweit es sich um Unternehmer oder eine juris­tis­che Per­son des öffentlichen Rechts handelt.
  2. Abwe­ichende oder ergänzende all­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen des Auf­tragge­bers wer­den nur dann Ver­trags­be­standteil, wenn die Über­set­zerin dies aus­drück­lich anerkannt hat.
  3. Die Ver­tragssprache ist Deutsch. Es gilt auss­chließlich deutsches Recht.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Über­set­zerin unter­bre­itet dem Auf­tragge­ber auf mündliche Auf­forderung, schriftliche Anfrage oder Anfrage per E‑Mail ein Ange­bot für die von ihm gewün­schte Über­set­zung bzw. Leis­tung. Der verbindliche Ver­tragss­chluss setzt zunächst die Über­mit­tlung des Auf­trages per E‑Mail oder durch Zusendung eines unter­schriebe­nen Auf­trages durch den Auf­tragge­ber voraus. Der Ver­trag kommt zus­tande, wenn die Über­set­zerin dem Auf­tragge­ber den Inhalt des Auf­trages schriftlich, in Textform oder durch Erbringung der Leis­tung bestätigt hat.
  2. Die Ange­bote der Über­set­zerin sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind jew­eils die im indi­vidu­ellen Ange­bot aufge­führten Preise. Zu den in den Ange­boten aufge­führten Netto-Preisen ist die jew­eils gültige Mehrw­ert­s­teuer zusät­zlich zu zahlen.

§ 3 Leis­tun­gen und Terminologie

  1. Die Über­set­zerin verpflichtet sich, den vom Auf­tragge­ber über­mit­tel­ten Text so in die vere­in­barte Ziel­sprache zu über­set­zen, dass er keine Män­gel aufweist. Die Über­set­zerin sorgt dafür, dass die Über­set­zung grund­sät­zlich ohne Kürzung, Zusatz oder son­stige inhaltliche Verän­derun­gen (soweit dies für das Ver­ständ­nis des Textes nicht zwin­gend erforder­lich ist und außer im Falle einer Adaptation/Transkreation) vorgenom­men wird. Dabei behält sich die Über­set­zerin vor, Kom­mentare, Fußnoten etc. zum Ver­ständ­nis des Textes in der Ziel­sprache einzufü­gen und/oder Kor­rek­turen offen­sichtlicher Fehler vorzunehmen; auf der­ar­tige Kor­rek­turen wird die Über­set­zerin den Kun­den hinweisen.
  2. Soweit nicht etwas anderes vere­in­bart wor­den ist, umfasst die Leis­tung der Über­set­zerin auss­chließlich die Über­set­zung eines vom Auf­tragge­ber zur Ver­fü­gung gestell­ten Textes in die Ziel­sprache. Kor­rek­turlesen, die nachträgliche Textgestal­tung, Lek­torat, Über­nahme von Grafiken und Bildern sowie Textmon­tage, Her­stel­lung von Druck­vor­la­gen oder HTML- / XML-Doku­menten etc. wer­den nach Zeitaufwand berech­net, sofern die Parteien nicht etwas anderes vere­in­bart haben. Über­set­zun­gen wer­den hin­sichtlich des Sprachge­brauchs, der Rechtschrei­bung und der Gram­matik gemäß den all­ge­meinen anerkan­nten Regeln der vere­in­barten Ziel­sprache aus­ge­führt. Fach­be­griffe und spezielles Vok­ab­u­lar wer­den mit der gebräuch­lichen bzw. üblichen Bedeu­tung über­setzt. Hat der Auf­tragge­ber für die Über­set­zung einen bes­timmten bzw. von all­ge­mein anerkan­nten Regeln abwe­ichen­den Ter­mi­nolo­gie- oder Formwun­sch, so ist dieser nur dann zu ver­wen­den, wenn dies aus­drück­lich ver­traglich vere­in­bart wor­den ist. In diesem Fall stellt der Auf­tragge­ber Anleitun­gen (Muster­texte, Par­al­lel­texte, Glos­sare und Ähn­liches) in dig­i­taler edi­tier­barer Form zur Ver­fü­gung. Auf Wun­sch der Über­set­zerin gewährt der Auf­tragge­ber fach­liche Konsultation.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auf­tragge­ber informiert die Über­set­zerin bei Auf­forderung zur Abgabe eines Ange­botes über die gewün­schten Aus­führungs­for­men der Über­set­zung (Ver­wen­dungszweck, Liefer­ung auf Daten­trägern, Dateifor­mat, ggf. Anzahl der Aus­fer­ti­gun­gen, Druck­reife, äußere Form der Über­set­zung etc.). Ist die Über­set­zung für den Druck bes­timmt, erhält die Über­set­zerin vor dem Druck eine Druck­fahne zur Über­prü­fung. Die Vor­lage der zu über­set­zen­den Texte bei der Über­set­zerin erfolgt durch den Auf­tragge­ber in der Regel in dig­i­taler edi­tier­barer Form. Das Quell­ma­te­r­ial muss les­bar sein und zu dem von der Über­set­zerin angegebe­nen Zeit­punkt und in angegebenem For­mat an die Über­set­zerin über­mit­telt wer­den. Änderun­gen und Ergänzun­gen des Quell­ma­te­ri­als wer­den grund­sät­zlich nach Absprache mit der Über­set­zerin unter Kennze­ich­nung der Änderun­gen im Ver­gle­ich zur ursprünglichen Ver­sion der Über­set­zerin übermittelt.
  2. Der Auf­tragge­ber stellt der Über­set­zerin Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen, die zur Her­stel­lung der Über­set­zung erforder­lich sind, bei Erteilung des Auf­trages zur Ver­fü­gung (Fachter­mi­nolo­gie des Auf­tragge­bers, Abbil­dun­gen, Zeich­nun­gen, Tabellen, Abkürzun­gen, interne Begriffe etc.).
  3. Der Auf­tragge­ber ver­sichert, dass die Über­set­zung des Aus­gang­s­textes sowie die
    Veröf­fentlichung, der Ver­trieb, der Verkauf und jede andere Ver­wen­dung der zu liefer­n­den Über­set­zung keine Ver­let­zung von Rechten Drit­ter darstellt und er uneingeschränkt befugt ist, den Text über­set­zen zu lassen. Der Auf­tragge­ber stellt die Über­set­zerin von allen dahin gehen­den Ansprüchen Drit­ter frei.

§ 5 Abnahme, Rügepflicht, Nachbesserung, Gewährleistungsfrist

  1. Nach der Fer­tig­stel­lung der Leis­tung wird der Text bzw. die vere­in­barte Leis­tung dem Auf­tragge­ber im gewün­schten For­mat schriftlich oder in Textform zur Ver­fü­gung gestellt. Erhebt der Auf­tragge­ber inner­halb von 14 Tagen nach Zugang der Über­set­zung bzw. vere­in­barten Leis­tung keine Ein­wen­dun­gen, so gilt die Über­set­zung bzw. die vere­in­barte Leis­tung als ver­trags­gemäß abgenommen.
  2. Offen­sichtliche Män­gel sind unverzüglich, spätestens jedoch inner­halb von 14 Tagen zu rügen.
  3. Der Auf­tragge­ber hat einen offen­sichtlichen Man­gel schriftlich oder in Textform inner­halb der Frist von 14 Tagen gegenüber der Über­set­zerin anzuzeigen und die Über­set­zerin aufzu­fordern, den beze­ich­neten Man­gel inner­halb einer angemesse­nen Frist zu beseit­i­gen. Schlägt die Nachbesserung fehl, gewährt der Auf­tragge­ber der Über­set­zerin eine zweite Nachbesserungsmöglichkeit. Schlägt auch diese fehl, ist der Auf­tragge­ber berechtigt, die Rück­gängig­machung des Ver­trages oder die Her­ab­set­zung des vere­in­barten Hon­o­rars zu verlangen.
  4. Ver­steckte Män­gel sind der Über­set­zerin inner­halb einer Frist von 14 Tagen nach der Ent­deck­ung anzuzeigen. Im Übri­gen gilt § 5 Abs. 3 dieser AGB.
  5. Die Gewährleis­tungs­frist beträgt 12 Monate nach der Abnahme. Dies gilt nicht, soweit die Über­set­zerin gemäß § 6 nach den geset­zlichen Vorschriften zwin­gend haftet. In diesem Fall gel­ten die geset­zlichen Regelungen.

§ 6 Haftung

  1. Die Haf­tung der Über­set­zerin richtet sich in Fällen des Vor­satzes oder der groben Fahrläs­sigkeit nach den geset­zlichen Bes­tim­mungen. Die Haf­tung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
  2. Für leichte Fahrläs­sigkeit haftet die Über­set­zerin auss­chließlich nach den Vorschriften des Pro­duk­thaf­tungs­ge­set­zes, wegen der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit oder wegen der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten. Unter einer wesentlichen Ver­tragspflicht ist eine Pflicht zu ver­ste­hen, deren Erfül­lung die ord­nungs­gemäße Durch­führung des Ver­trages über­haupt ermöglicht und auf deren Ein­hal­tung der Ver­tragspart­ner regelmäßig ver­trauen darf.
    Die Schaden­er­satzansprüche für die leicht fahrläs­sige Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten sind jedoch auf die ver­tragstyp­is­chen, vorherse­hbaren Schä­den begrenzt, soweit nicht wegen der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit gehaftet wird. Ver­tragstyp­is­che, vorherse­hbare Schä­den sind solche, die dem Schutzz­weck der jew­eils ver­let­zten ver­traglichen oder geset­zlichen Norm unter­fallen. Für das Ver­schulden von Erfül­lungs­ge­hil­fen und Vertretern haftet die Über­set­zerin im sel­ben Umfang.
  3. Die Regelun­gen des vorste­hen­den Absatzes erstrecken sich auf Schaden­er­satz neben der Leis­tung, den Schaden­er­satz statt der Leis­tung und dem Erstat­tungsanspruch wegen verge­blicher Aufwen­dun­gen, gle­ich aus welchem Rechts­grund, ein­schließlich der Haf­tung wegen Män­gel, Verzug oder Unmöglichkeit.
  4. Eine Änderung der Beweis­last zum Nachteil des Auf­tragge­bers ist mit den vorste­hen­den Regelun­gen nicht verbunden.

§ 7 Liefer­t­er­mine und Verzug

  1. Soweit die Über­set­zerin einen Liefer­t­er­min nicht aus­drück­lich als verbindlichen Ter­min beze­ich­net hat, stellt er keinen verbindlichen oder garantierten Liefer­t­er­min dar.
  2. Kommt die Über­set­zerin mit der vere­in­barten Leis­tung fahrläs­sig in Verzug und macht der Auf­tragge­ber glaub­haft, dass ihm infolge des Verzuges ein Schaden ent­standen ist, kann der Auf­tragge­ber einen pauschalierten Schaden­er­satz beanspruchen. Der pauschalierte Schaden­er­satz beträgt 1 % des vere­in­barten Hon­o­rars für jeden vol­len­de­ten Tag der Ver­spä­tung, ins­ge­samt jedoch höch­stens 50 % des vere­in­barten Hon­o­rars. Das Recht des Auf­tragge­bers zum Rück­tritt vom Ver­trag bleibt hier­von unberührt.
  3. Eine Änderung der Beweis­last zum Nachteil des Auf­tragge­bers ist mit den vorste­hen­den Regelun­gen nicht verbunden.

§ 8 Nutzungs- und Urheberrechte

  1. Soweit durch die Leis­tung der Über­set­zerin ins­ge­samt oder in Teilen Werke im Sinne des Urhe­ber­rechtes geschaf­fen wer­den, kann der Auf­tragge­ber die Werke in Anse­hung der ihm zur Ver­fü­gung gestell­ten Leis­tung räum­lich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkt für den ver­traglich vorge­se­henen Zweck nutzen und ver­w­erten. Der Auf­tragge­ber ist im Rah­men des ver­traglich vorge­se­henen Zwecks berechtigt, die Leis­tung zu bear­beiten, zu verän­dern und an Dritte zu über­tra­gen. In diesem Fall ist der Auf­tragge­ber nur in Abstim­mung mit der Über­set­zerin berechtigt, diese als Urhe­berin des Textes zu benen­nen. Eine Ver­wen­dung der Leis­tung der Über­set­zerin über den ver­traglich vorge­se­henen Zweck hin­aus bedarf der aus­drück­lichen Zus­tim­mung der Übersetzerin.
  2. § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 der AGB gilt nicht für die Fer­ti­gung einer bestätigten Über­set­zung. Eine bestätigte Über­set­zung ist eine Über­set­zung, deren voll­ständige Übere­in­stim­mung mit dem Orig­i­nal durch den dazu gerichtlich ermächtigten Über­set­zer bestätigt wird. Über­set­zun­gen von offiziellen Doku­menten (z.B. Han­del­sreg­is­ter­auszüge, Urkun­den oder Zeug­nisse) sind in der Regel immer zu bestäti­gen. Der Auf­tragge­ber ist nicht berechtigt, eine bestätigte Über­set­zung zu bear­beiten oder zu verändern.
  3. Entwick­elt die Über­set­zerin während der Tätigkeit für einen Auf­tragge­ber eine spez­i­fis­che Ter­mi­nolo­giedaten­bank oder einen Über­set­zungsspe­icher („Trans­la­tion Mem­ory“, TM) oder entwick­elt die Über­set­zerin beste­hende Daten­banken des Auf­tragge­bers fort, ste­hen die Urhe­ber- und Nutzungsrechte an den Daten­banken bzw. dem for­ten­twick­el­ten Teil der Daten­banken abwe­ichend von § 8 Abs. 1 auss­chließlich die Über­set­zerin zu. Dies gilt nicht, soweit die Parteien aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart haben.

§ 9 Verschwiegenheit

  1. Die Über­set­zerin bietet den Auf­tragge­bern an, geson­derte Geheimhal­tungs- bzw. Ver­schwiegen­heitsvere­in­barun­gen zu schließen.

§ 10 Vergü­tung und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit die Parteien nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart haben, stellt die Über­set­zerin dem Auf­tragge­ber die vere­in­barte Leis­tung unmit­tel­bar nach Über­mit­tlung der Über­set­zung oder der gemäß § 3 vere­in­barten Leis­tun­gen in Rech­nung. Die Rech­nung ist ohne Abzug zur sofor­ti­gen Zahlung fällig.
  2. Bei einem Auf­tragsvol­u­men über 1.500,00 € wer­den mit der Auf­tragserteilung 30 % des vere­in­barten Hon­o­rars fäl­lig. Hin­sichtlich des verbleiben­den Rest­be­trages gilt § 10 Abs. 1 dieser AGB.
  3. Die mit der Über­set­zung oder mit der Leis­tung ver­bun­de­nen Rechte ste­hen bis zur voll­ständi­gen Zahlung der Vergü­tung auss­chließlich der Über­set­zerin zu.

§ 11 Datenschutzbestimmung

  1. Diese Daten­schutzhin­weise gel­ten für die Daten­ver­ar­beitung durch die Über­set­zerin. Ver­ant­wortliche: Frau Nathalie Cazier, Im Haus­grün 27, 79312 Emmendin­gen, Deutsch­land, E‑Mail: mail@nullcazier.de, Tel, +49 (0)7641 9325252.
  2. Der Auf­tragge­ber der Über­set­zerin kann eine rei­bungslose Abwick­lung des Auf­trages erwarten. Dabei lässt es sich nicht ver­mei­den, dass bes­timmte Daten des Auf­tragge­bers unter Ver­wen­dung tech­nis­cher Hil­f­s­mit­tel gespe­ichert wer­den. Bei Auf­tragsan­nahme erhebt die Über­set­zerin eine Reihe per­so­n­en­be­zo­gener Daten als soge­nan­nte Basis­daten, die benötigt wer­den, um den erteil­ten Auf­trag rei­bungs­los aus­führen zu kön­nen. Dabei wer­den nur solche Daten gespe­ichert, die für die Ver­tragser­fül­lung zwin­gend notwendig sind. Die Über­set­zerin erhebt und ver­wen­det per­so­n­en­be­zo­ge­nen Daten des Auf­tragge­bers auss­chließlich im Rah­men der Bes­tim­mungen des gel­tenden Daten­schutzrechts der BRD. Die Über­set­zerin erhebt, ver­ar­beitet und nutzt fol­gende Informationen:
    Anrede, Vor­name, Nach­name, eine gültige E‑Mailadresse, Anschrift, Tele­fon­num­mer (Fes­t­netz und /oder Mobil­funk), weit­ere Infor­ma­tio­nen, die für die zur Abwick­lung von evtl. vor­liegen­den Erfül­lungs- oder Gewährleis­tungsansprüchen sowie der Gel­tend­machung etwaiger Ansprüche gegen den Auf­tragge­ber erforder­lich sind.
    Die Erhe­bung der Daten erfolgt, um den Auf­tragge­ber als Kun­den iden­ti­fizieren zu kön­nen, die beauf­tragte Leis­tung sachgerecht und zeit­nah erbrin­gen zu kön­nen, zur Rech­nungsstel­lung und zur Abwick­lung und Gel­tend­machung von wech­sel­seit­i­gen Ansprüchen. Die Daten­ver­ar­beitung erfolgt auf Anfrage des Auf­tragge­bers und ist zu den genan­nten Zwecken erforder­lich im Sinne des Art 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.
  3. Die für die Auf­tragsab­wick­lung von der Über­set­zerin erhobe­nen per­so­n­en­be­zo­ge­nen Daten wer­den bis zum Ablauf der geset­zlichen Auf­be­wahrungspflicht gespe­ichert und danach rou­tinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Ver­tragser­fül­lung oder Ver­tragsan­bah­nung erforder­lich sind und/oder ein berechtigtes Inter­esse der Über­set­zerin an der Weit­er­spe­icherung fortbesteht. Sollte die Ausübung von Inter­ven­tion­srechten die Löschung gebi­eten, wer­den die betrof­fe­nen Daten unverzüglich gelöscht.
  4. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwick­lung des Auf­trages erforder­lich ist, wer­den per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auf­tragge­bers an Dritte weit­ergegeben. Hierzu gehört ins­beson­dere die Weit­er­gabe an einen Sub­un­ternehmer der Über­set­zerin oder an das zur Liefer­ung der Über­set­zung beauf­tragte Trans­portun­ternehmen. Die weit­ergegebe­nen Daten dür­fen von dem Drit­ten auss­chließlich zu den genan­nten Zwecken ver­wen­det wer­den. Im Übri­gen erfolgt eine Weit­er­gabe an Dritte nur mit Ein­willi­gung des Auftraggebers.
  5. Der Auf­tragge­ber hat das Recht,
    gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO seine ein­mal erteilte Ein­willi­gung jed­erzeit gegenüber der Über­set­zerin zu wider­rufen. Dies hat zur Folge, dass die Über­set­zerin die Daten­ver­ar­beitung, die auf dieser Ein­willi­gung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fort­führen darf;
    gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von der Über­set­zerin ver­ar­beit­eten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Daten zu ver­lan­gen. Ins­beson­dere kön­nen der Auf­tragge­ber Auskunft über die Ver­ar­beitungszwecke, die Kat­e­gorie der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Daten, die ver­ar­beitet wer­den, die Empfänger oder die Kat­e­gorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offen­gelegt wor­den sind oder wer­den, falls möglich die geplante Spe­icher­dauer oder falls dies nicht möglich ist, die Kri­te­rien für die Fes­tle­gung der Dauer, das Beste­hen eines Rechts auf Berich­ti­gung, Löschung, Ein­schränkung der Ver­ar­beitung oder Wider­spruch, das Beste­hen eines Beschw­erderechts bei einer Auf­sichts­be­hörde, die ver­füg­baren Infor­ma­tio­nen der Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht bei der Über­set­zerin erhoben wur­den, sowie über das Beste­hen einer automa­tisierten Entschei­dungs­find­ung ein­schließlich Pro­fil­ing und ggf. aus­sagekräfti­gen Infor­ma­tio­nen zu deren Einzel­heiten verlangen;
    gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berich­ti­gung unrichtiger oder Ver­voll­ständi­gung seiner bei der Über­set­zerin gespe­icherten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Daten zu verlangen;
    gemäß Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung seiner bei der Über­set­zerin gespe­icherten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Daten zu ver­lan­gen, sofern nicht die Ver­ar­beitung zur Ausübung des Rechts auf freie Mei­n­ungsäußerung und Infor­ma­tion, zur Erfül­lung einer rechtlichen Verpflich­tung, aus Grün­den des öffentlichen Inter­esses oder zur Gel­tend­machung, Ausübung oder Vertei­di­gung von Recht­sansprüchen erforder­lich ist;
    gemäß Art. 18 DSGVO die Ein­schränkung der Ver­ar­beitung seiner per­so­n­en­be­zo­ge­nen Daten zu ver­lan­gen, falls die Richtigkeit der Daten von ihm bestrit­ten wird, die Ver­ar­beitung unrecht­mäßig ist, er aber deren Löschung ablehnt, die Über­set­zerin die Daten nicht mehr benötigt, der Auf­tragge­ber diese jedoch zur Gel­tend­machung, Ausübung oder Vertei­di­gung von Recht­sansprüchen benötigt oder er gemäß Art. 21 DSGVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­beitung ein­gelegt hat;
    gemäß Art. 20 DSGVO die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Daten, die er der Über­set­zerin bere­it­gestellt hat, in einem struk­turi­erten, gängi­gen und maschi­nen­le­se­baren For­mat zu erhal­ten oder die Über­mit­tlung an einen anderen Ver­ant­wortlichen zu verlangen;
    gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Auf­sichts­be­hörde zu beschw­eren. In der Regel kann der Auf­tragge­ber sich hier­für an die Auf­sichts­be­hörde seines üblichen Aufen­thalt­sortes, Arbeit­splatzes oder den Unternehmenssitz der Über­set­zerin wenden.
  6. Sofern die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Daten des Auf­tragge­bers auf Grund­lage von berechtigten Inter­essen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO ver­ar­beitet wer­den, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­beitung seiner per­so­n­en­be­zo­ge­nen Daten einzule­gen, soweit dafür Gründe vor­liegen, die sich aus seiner beson­deren Sit­u­a­tion ergeben.
  7. Möchte der Auf­tragge­ber von seinem Wider­spruch­srecht Gebrauch machen, genügt eine E‑Mail an: mail@nullcazier.de
  8. Die Über­set­zerin hat tech­nis­che und organ­isatorische Sicher­heitsvorkehrun­gen ein­gerichtet, um Daten zu schützen, ins­beson­dere gegen Ver­lust, Manip­u­la­tion oder unberechtigten Zugriff. Die Über­set­zerin passt die Sicher­heitsvorkehrun­gen regelmäßig der fort­laufenden tech­nis­chen Entwick­lung an.

Der Text der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist von Herrn Rechtsanwalt Hermann J. Bauch, Paul-Finger-Str. 12, 50858 Köln, gefertigt worden, soweit er nicht gesetzliche Anforderungen wörtlich oder sinngemäß wiedergibt. Die Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Rechtsanwaltskanzlei Hermann J. Bauch.

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